Wir möchten Sie darüber informieren, dass aufgrund des Beschlusses der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages ab 01.01.2023 eine Anpassung der Speicherdauern und der damit verbundenen Archivierungsgebühren in Kraft tritt:
Kurze Speicherdauer (neu: 22 Jahre): 13 Euro (zzgl. 0,65 Euro Verrechnungsstellenentgelt) zuzüglich Umsatzsteuer
Lange Speicherdauer (neu: 40 Jahre): 20 Euro (zzgl. 1,00 Euro Verrechnungsstellenentgelt) zuzüglich Umsatzsteuer
Die offizielle Kundmachung über diesen Beschluss finden Sie unter folgendem Link:
Kundmachung_4._Beschluss_Aenderung_Urkundenarchiv-RL_26092022.pdf
Eine Information seitens des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages ist bereits in der Infomail 26/2022 an Sie ergangen. Sie können diese auch unter folgendem Link einsehen:
https://www.rechtsanwaelte.at/oerak-newsletter-2022/infomil-262022/