Wir möchten Sie darüber informieren, dass aufgrund des Beschlusses der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages ab 01.01.2023 eine Anpassung der Speicherdauern und der damit verbundenen Archivierungsgebühren in Kraft tritt:
Kurze Speicherdauer (neu: 22 Jahre): 13 Euro (zzgl. 0,65 Euro Verrechnungsstellenentgelt) zuzüglich Umsatzsteuer
Lange Speicherdauer (neu: 40 Jahre): 20 Euro (zzgl. 1,00 Euro Verrechnungsstellenentgelt) zuzüglich Umsatzsteuer
Die offizielle Kundmachung über diesen Beschluss finden Sie unter folgendem Link:
Kundmachung_4._Beschluss_Aenderung_Urkundenarchiv-RL_26092022.pdf
Eine Information seitens des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages ist bereits in der Infomail 26/2022 an Sie ergangen. Sie können diese auch unter folgendem Link einsehen:
https://www.rechtsanwaelte.at/oerak-newsletter-2022/infomil-262022/
Wir bitten Sie zu beachten, dass die Umsetzung der optischen Darstellung der Archivierungsdauer (22 bzw. 40 Jahre) im Archivium V3 Client in Arbeit ist und mit dem nächsten Update ausgerollt wird. Bis dahin werden noch die bisherigen Archivierungsdauern (10 bzw. 30 Jahre) angezeigt. Es werden aber alle Urkunden, die ab 01.01.2023 archiviert werden, automatisch für 22 bzw. 40 Jahre gespeichert.